Am Segelflugplatz Amberg-Rammertshof werden derzeit die Warnschilder rund um den Sicherheitsbereich erneuert. „Der Genehmigungsbescheid des Luftamtes macht zu Abstand, notwendiger Größe und Aufschrift der Schilder genaue Vorgaben, die wir als Platzbetreiber des Segelfluggeländes einzuhalten haben“, erläutert Alexander Krone, Vorsitzender der Luftsportgruppe. „Flugplatz Betreten durch Unbefugte verboten“ steht auf den Schildern, deren Standorte mit der Stadtverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt wurden.
Nach Auskunft der Luftsportgruppe gilt das Verbot zeitlich unbeschränkt, da jederzeit mit unangekündigt landenden Flugzeugen auch von anderen Flugplätzen zu rechnen ist. Unfälle mit Flugzeugen, die dabei ggf. auch über die Landebahn hinausrollen können und durch herabfallende Seilfallschirme sollen verhindert werden. Die Luftsportgruppe bittet die Naherholungssuchenden das Betretungsverbot zu respektieren und weder die Landebahn noch den Sicherheitsbereich zwischen Talweg und Ammerbach zu betreten, weil dort jederzeit mit entsprechenden Gefährdungen gerechnet werden muss. „Auch Hunde dürfen dort nicht laufen gelassen werden. Durch die neuen Warnschilder ist der gesperrte Bereich jetzt eindeutig für Jedermann zu erkennen“, betont Alexander Krone.
Gemeinsam mit der Stadt Amberg und dem Naturpark Hirschwald will man auf Informationstafeln am Naherholungsgebiet zusätzlich nochmal auf den gesperrten Sicherheitsbereich hinweisen. „Ein Segelflugzeug kann bei Gefahr nicht durchstarten und ein abgerissener Seilfallschirm nicht gelenkt werden. Daher ist das Betretungsverbot strikt einzuhalten, damit schwere Unfälle verhindert werden,“ so Alexander Krone. Er hebt hervor, dass die meisten Naherholungssuchenden und Hundebesitzer für die notwendige Regelung Verständnis zeigen, wenn man ihnen die Zusammenhänge erläutert. Voraussetzung für eine konfliktfreie Nutzung und Erhaltung des ehemaligen Standortübungsplatzes sei gegenseitige Rücksichtnahme. Das hätten die meisten Besucher verstanden und verhielten sich auch entsprechend. Die öffentliche Diskussion im Zusammenhang mit der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes habe auch im Hinblick auf den Naturschutz und Nutzungskonflikte das gegenseitige Verständnis erhöht.